Satzungsänderung

Satzungsänderung
der Turn- und Sportgemeinschaft Jerstedt von 1888 e. V.

(die geplanten Änderungen sind in Rotschrift)

  • 16 – Aufgaben der Mitgliederversammlung

Der Mitgliederversammlung steht die oberste Entscheidung in allen Vereinsangelegenheiten zu, soweit sie nicht satzungsgemäß anderen Organen übertragen ist.

Ihrer Beschlussfassung unterliegt:

Genehmigung der Tagesordnung

Genehmigung des Protokolls der letzten Mitgliederversammlung

  1. Wahl und Abwahl der Vorstandsmitglieder
  2. Wahl eines stellvertretenden Kassenwartes
  3. Wahl von drei Mitgliedern des Ehrenrates
  4. Wahl von zwei Kassenprüfern und einem Stellvertreter

 

Bestätigung der gewählten Abteilungsleiter

Ernennung von Ehrenmitgliedern

Entlastung des Kassenwartes und des Vorstandes bezüglich der Jahresrechnung und der Geschäftsführung. Der Antrag kann nur von einem stimmberechtigten, nicht dem Vorstand angehörenden, Mitglied gestellt werden.

Beschlussfassung über die Höhe und Fälligkeit der Mitgliedsbeiträge, Umlagen sowie Mahnkosten für das Einfordern von Verbindlichkeiten der Mitglieder gegenüber der TSG Jerstedt.

Genehmigung des Haushaltsplanes und der Beschlussfassung für Anschaffungen über eine Gesamtsumme von 6.000,00 EURO (in Worten: sechstausend EURO) je Einzelmaßnahme.

Beschlussfassung über die Aufnahme von Krediten, Darlehen und Bürgschaften. Ausgenommen hiervon sind Kontoüberziehungskredite bis zu einer Höhe von 10 Prozent der Summe der Jahresmitgliedsbeiträge.

Beschlussfassung über die dauerhafte Einrichtung neuer Sportangebote.

Satzungsänderung

Auflösung des Vereins.

 

  • 31 – Inkrafttreten
  1. Diese Satzung tritt mit Wirkung vom 03.2024 in Kraft
  2. Damit sind alle vorherigen Satzungen ungültig.